Die Heinrich Fries Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München (Anerkennungsurkunde der Regierung von Oberbayern vom 20. November 2008). Das Finanzamt München für Körperschaften hat die Heinrich Fries Stiftung als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige und mildtätigen Zwecken dienende Stiftung anerkannt, die berechtigt ist, steuerliche Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Wie können Sie den Stiftungszweck unterstützen?
Zum einen durch Zustiftungen jeder Art (Geld- oder Sachwerte), die das Stiftungsvermögen erhöhen und dessen Ertrag satzungsgemäß verwendet wird.
Zum anderen durch direkte Spenden, die wir für in der Satzung festgelegte Zwecke verwenden. Gerne klären wir Ihre Rückfragen persönlich.
Wir hoffen, dass wir durch Ihre Spende an die Stiftung unsere Ziele noch intensiver verfolgen können, damit jungen Musikern und Künstlern sowie bedürftigen Kindern und Jugendlichen geholfen wird.
Unser Spendenkonto:
Heinrich Fries Stiftung
Bethmann Bank AG
IBAN: DE 85 5012 0383 0002 2765 82
BIC: DELBDE33XXX
Vielen herzlichen Dank!